Die Pariser Basis
Monnier schlug deshalb vor, die folgende Basis anzunehmen:
"Die Teilnehmer dieser Konferenz, die sich in den Grundsätzen und in der Arbeit eins wissen, schlagen den vertretenen Vereinen vor, im Wissen um diese, zwischen den Vereinen bestehende Einheit und unter Beibehaltung vollständiger Unabhängigkeit in Bezug auf die Organisation der verschiedenen Vereine, einen einigenden Zusammenschluss zu bilden auf der folgenden allgemeinen Basis:
"Die Christlichen Vereine Junger Männer haben den Zweck, solche jungen Männer miteinander zu verbinden, welche Jesum Christum nach der Heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen, in ihrem Glauben und Leben seine Jünger sein und gemeinsam darnach trachten wollen, das Reich ihres Meisters unter den jungen Männern auszubreiten."
Ein englischer Delegierter bat, die von Monnier vorgeschlagene Basis anzunehmen, vor allem, weil diese die Mitglieder auf die einzige Quelle zum christlichen Leben verpflichtete und die Vereine auf den alleinigen festen Grund, Jesus Christus, den Gekreuzigten, stellte. Auch George Williams unterstütze die von Monnier vorgeschlagene Basis. Stevens selber konnte freudig dazu ja sagen. Bevor weitere Beschlüsse gefasst wurden, beugten sich die Teilnehmer zum Gebet und baten Gott um seine Gegenwart und Leitung in Bezug auf die endgültige Wahl der Grundlage; man spürte, welch grosse Bedeutung die Beschlüsse haben würden, die es zu fassen galt. Nach einigen weiteren Aeusserungen von Delegierten wurde die von Monnier vorgeschlagene Basis nochmals verlesen, stehend angehört und anschliessend ebenfalls stehend zu einem einhelligen Beschluss erhoben. Aufs neue beugten sich hernach alle Kniee, um demütig Gott zu danken für seine Gnade und von ihm den Segen für den gefassten Beschluss, aber auch für alle Vereine, die nun zusammengeschlossen waren, zu erbitten.
Man ging hernach daran, die weiteren Punkte die von Stevens vorgeschlagen waren, zu beraten. Nachdem die Frage der "assoziierenden Mitglieder" (bei uns bekannt als "Eingeschriebene Mitglieder") als allgemein praktiziert betrachtet wurde, wurden noch folgende Zusatzbestimmungen ohne Diskussion angenommen:
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Dass keine an sich noch so wichtige Meinungsverschiedenheit über Gegenstände, die diesem Zwecke fremd sind, die Harmonie bründerlicher Beziehungen der verbundenen Vereine stören solle;
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Dass eine Mitgliedskarte ausgegeben werde, durch welche die Glieder der verbundenen Vereine auf die Vorrechte aller anderen zum Weltverband gehörenden Vereine, sowie auf das persönliche Entgegenkommen aller Mitglieder derselben Anspruch haben;
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Dass das angenommene Korrespondezsystem betr. den Verbindungen zwischen den Bewegungen von der Konferenz gutheissen sei."
Die letztgenannte dieser Bestimmungen basiert auf der Tatsache, dass man zur Aufrechterhaltung der Verbindungen untereinander den Londoner-Verein für England, Edinburg für Schottland, Dublin für Irland, Paris und Nîmes für Frankreich und Belgien, Lausanne und St. Gallen für die Schweiz, Amsterdam für Holland, Elberfeld und Stuttgart für Deutschland und Washington und New York für die USA als Vororte betrachtete.
Quelle: "Werden, Wachsen und Wesen der Christlichen Vereine Junger Männer." 1968. S. 19-20